(Auszug aus der aktuellen Cobstukken)
Einer unserer Mitglieder kaufte sich ein Fohlen mit einem GCDHA-NL Equidenpass. Das Fohlen war als „Gypsy Cob“ eingetragen, beide Eltern als Irish Cobs bei der ICS-NL.
Das Mitglied fragte, ob dieser Pass ersetzt werden kann durch einen Pass mit der richtigen Rassebezeichnung Irish Cob. Diese Frage wurde dem Ministerium vorgelegt, welches den Fall an die juristische Abteilung weitergeleitet hat.
Die Antwort war eindeutig: GCDHA-NL ist KEIN anerkanntes Stammbuch für Gypsy Cobs und darf somit keine Pferde unter dieser Rassebezeichnung registrieren!
zum Dokument des Niederländischen Ministeriums >>>
Der Equidenpass ist somit ungültig und soll ersetzt werden durch ein gültiges Duplikat mit der richtigen Rassebezeichnung.
Wegen der Tatsache, dass die GCDHA-NL nicht befugt ist, Gypsy Cob Pässe auszustellen, müssten sie den Pass umwandeln in einen Pass ohne Rassebezeichnung. Da aber beide Elterntiere bei der ICS-NL eingetragen sind, so darf nach Aussage des Ministeriums auch die ICS-NL ein Duplikat ausstellen – auch mit der richtigen Rassebezeichnung Irish Cob.
Der Besitzer möchte die GCDHA-NL jetzt um Schadenersatz bitten weil das Duplikat Geld kostet und das Pferd mit einem duplizierten Pass nicht mehr geschlachtet werden darf.
Es sind bestimmt mehrere dieser Pässe europaweit im Umlauf.
Wenn Sie auch einen dieser ungültigen Pässe haben, bitte melden Sie sich auf This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Zur Zeit läuft auch eine Prüfung der Ministerien in Holland, Irland und England wegen Gypsy Cob Pässe die eingezogen wurden und gegen neue, ohne Abstammung mit einer anderen Rassebezeichnung wieder ausgestellt wurden. Sobald hier ein Ergebnis vorliegt, werden wir Euch informieren. Sollte es Züchter in Deutschland geben, die so einen „ausgetauschten“ Pass in den Händen haben, können sich zur Überprüfung, ob die Vorgehensweise richtig ist, an die Ministerien der entsprechenden Bundesländer wenden.














