DAS IRISH COB STUTBUCH
EU-Richtlinie 96/78
Zuchtregeln
Definition
Ein Irish Cob ist ein Pferd,
a) welches als IC von einem behördlich anerkannten Zuchtverband registriert ist, der ein Stammbuch für Irish Cobs führt.
b) welches nachweisbar von 2 in einem Zuchtverband registrierten Irish Cobs abstammt
Anerkannte Stammbuchverbände für Irish Cobs Die nachfolgende Verbände haben die Genehmigung Irish Cobs zu registrieren: - ICS Niederlande (Irish Cob Society Nederland) - ICS Belgien (Irish Cob Society België / Irish Cob Society Belgique) - ECHA-ESV (Europäischer Schecken Verband), Deutschland - The Irish Cob Society Ltd, Ireland - Irish Cob Society Schweden Prämierung Ein Irish Cob wird zum Züchten empfohlen, wenn er / sie auf einer Prämiekörung mit einer ersten oder zweiten Prämie bewertet worden ist. Ein Irish Cob ist zum Züchten zugelassen wenn er / sie auf einer Prämiekörung mit einer dritter Prämie bewertet worden ist. Bei diesen Irish Cobs wird hinter der Registerandeutung das Wort “Premie“ vermeldet, zB "HB1 Premie“. Diese Pferde werden als “prämiert“ betitelt und können zur Irish Cob Zucht verwendet werden.
Einteilung des Stammbuchs Das ICS-NL Stammbuch ist in Sektionen und Register unterteilt.
Haupt Sektion - HB1: Hauptbuch 1: Nachkommen eines prämierten Hengstes und einer als Irish Cob registrierten Mutter. - HB2: Hauptbuch 2: Nachkommen eines registrierten, aber NICHT prämierten Hengstes und einer als Irish Cob registrierten Mutter. Neben Sektion Basis Register: Irish Cobs mit unbekannter oder zur Hälfte bekannter Abstammung, die durch einen ICS-NL Körmeister zum Stammbuch zugelassen sind.
Prämierung Körungen zur Prämierung (=Bewertung für den Zucht) sind zugänglich für Stuten ab 2 Jahre und Hengste ab 3 Jahre. Als Geburtsdatum wird der 1. Januar des Geburtsjahres genommen. Der Besitzer des Pferdes muss als zahlendes Mitglied bei ICS-Nederland oder ICS-Belgien registriert sein.
Prämien Pämien werden zuerkannt auf Basis der Punktzahl auf dem Bewertungsbogen, ausgefüllt auf einer öffentlichen Schau, Körung oder Hoftermin von einem von ICS-NL angestelltem Körmeister.
Keine Prämie: unter 128 punkte (nicht zugelassen zur Zucht)
| Keine Prämie: |
unter 128 Punkte
|
| Dritte Prämie: |
128 - 135 Punkte
|
| Zweite Prämie: |
136 - 143 Punkte
|
| Erste Prämie: |
144 - 160 Punkte
|
Bei Stuten darf für eine erste Prämie keine Bewertungskriterium mit 7 Punkten auf dem Bewertungsbogen vorkommen.
Hengste die für eine oder mehrere Bewertungen 7 oder weniger Punkte bekommen, werden nicht prämiert und sind damit auch nicht zur Zucht zugelassen.
Auch Fohlen (jünger als 2 Jahre) können prämiert werden. Fohlenprämien zählen aber nicht für das erreichen des Ster Status oder für den Preferent Status der Eltern. Zur Hengstkörung werden NICHT zugelassen: - Hengste im HB2 – (*wenn der Vater nicht gekört wurde*) - geboren nach 2009 - Hengste die von einem anderen Stammbuch aus tierärztlicher Sicht abgelehnt wurden.
Aufnahme der Fohlen im Stammbuch Für Aufnahme eines Fohlens im Hauptbuch müssen folgenden Bedingungen erfüllt werden: 1. die Geschäftsstelle hat vor dem 1. Januar einen vollständig ausgefüllten Deckschein empfangen. 2. die Geschäfstelle hat innerhalb von 3 Wochen nach dem Geburt eine Geburtsmeldung empfangen. 3. das Fohlen wird im Auftrag von ICS-NL identifiziert und mit einem Chip versehen, sowie bei Fuß der Mutter von einem Tierarzt oder einem qualifizierter Vertreter des ICS-Nederland gesehen. 4. der Besitzer ist Mitglied der ICS-Nederland
Für die Aufnahme eines Fohlens im Basisbuch müssen folgenden Bedingungen erfüllt werden: 1. die Stute muss bei ICS-Nederland registriert sein oder als Irish Cob geprüft werden. 2. die Geschäfstelle hat innerhalb von 3 Wochen nach dem Geburt eine Geburtsmeldung empfangen 3. der Besitzer ist Mitglied des ICS-Nederland
Weitere Qualifikationen Irish Cobs die zweimal in verschiedenen Kalenderjahren mit einer ersten Prämie bewertet worden sind, erhalten die Qualifikation “Ster“ Für Irish Cobs die drei oder mehr Nachkommen gezeugt haben, die im erwachsenen Alter mit einer ersten Pämie bewertet worden sind, kann die Qualifikation “PREFERENT“ beantragt werden.
Rassezulassung Körungen zur Zulassung ins ICS-NL Stammbuch sind zugänglich für alle Pferde, dessen Besitzer Mitglied bei ICS-NL sind Pferde die dem Rassestandard des Irish Cobs genügend entsprechen werden als Irish Cob ins Basisbuch aufgenommen.
Züchten mit nicht gekörten Hengsten Um die Qualität der bei ICS-NL registrierten Irish Cobs zu erhalten oder möglichst zu verbessern, werden männliche Nachkommen von ungekörten Hengsten ( die auf dem Festland leben ) sowie von Hengsten, welche die Hengstkörung nicht bestanden haben, nicht zur Zucht zugelassen. Ein ausdrücklicher Vermerk darüber wird im Equidenpass des Fohlens stehen.
Andere Stammbücher Bewertungen und Prämien anderer Stammbücher die Schecken registrieren als Tinker, Gypsy Cob, Vanner, Pinto Cob, Irische Schecken, etc. werden von ICS-Nederland nicht anerkannt. Zuchtzulassungen anderer anerkannter Irish Cob Stammbücher, die außerhalb das eigenen Heimatlandes herausgegeben werden, sind von ICS-Nederland ebenfalls nicht anerkannt.
*) Vater nicht gekört: in Deutschland werden vom ECHA gekörte Hengste vom ICS-Nederland als gekörte Irish Cobs gesehen. Um Nachkommen dieser Hengste im ICS-Nederland Stammbuch in das HB1 eintragen zu können, muss der ICS-NL Geschäftsstelle neben den ersten Deckschein auch ein weiterer Beweis erbracht werden, dass der Hengst vom ECHA zur Zucht zugelassen ist.
(c) ICS Nederland 2010
|